Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 30 Straftaten
Stand: 01.04.2024
Wird zitiert von 452
Nach Gewicht
- LG Münster, 17.01.2017 – 10 KLs-210 Js 299/13-11/14
- BVerfG, 15.03.2012 – 2 BvL 8/11, 2 BvL 9/11Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Strafmaßes des § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG 1981 - keinerlei Auseinandersetzung der Vorlagebeschlüsse mit verfassungsrechtlichen Maßstäben - unzureichende Berücksichtigung der gesetzgeberischen Motive - mangelnde Darlegung der Entscheidungserheblichkeit einer Strafnorm bei noch nicht abgeschlossener HauptverhandlungZitiert von 2
- LG Münster, 01.07.2016 – 3 KLs-210 Js 338/14-25/15
- LG Duisburg, 11.10.2017 – 31 KLs 29/16
- LG Duisburg, 16.10.2017 – 33 KLs-122 Js 40/15-11/16
- LG Bamberg, 15.12.2023 – 45 KLs 640 Js 3283/22
Zuletzt entschieden
452 Entscheidungen zu § 30 BtMG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/30#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
2.
im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt,
3.
Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht,
4.
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt einführt oder
5.
eine in § 29a Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Handlung vorsätzlich begeht und dadurch wenigstens leichtfertig ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer gefährdet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/30#abs-2 (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.